Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist die Zusammenstellung aller Erfolgskonten eines Unternehmens, an dessen Ende der Gewinn oder Verlust ermittelt wird.
Die Gliederung der GuV ist geregelt im § 275 HGB und unterscheidet zwei Formen, für die sich ein Unternehmen entscheiden kann:
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB):
1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3. andere aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand
6. Personalaufwand
7. Abschreibungen
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Erträge aus Beteiligungen
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
15. Ergebnis nach Steuern
16. sonstige Steuern
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Gliederung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB):
1. Umsatzerlöse
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
3. Bruttoergebnis vom Umsatz
4. Vertriebskosten
5. allgemeine Verwaltungskosten
6. sonstige betriebliche Erträge
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
8. Erträge aus Beteiligungen
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
14. Ergebnis nach Steuern
15. sonstige Steuern
16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag wird als Bestandteil des Eigenkapitals in der Bilanz ausgewiesen. Mit anderen Worten, das Eigenkapital erhöht oder vermindert sich durch das Jahresergebnis und die GuV gibt Aufschluss darüber, wie sich das Ergebnis zusammensetzt.